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Allgemeine Geschäftsbedingungen


 
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Oxigeno - HealthCare GmbH

 

1 Allgemeines
1.1 Im Geschäftsverkehr zwischen dem Besteller (Käufer) und der Oxigeno – HealthCare GmbH (Verkäufer) gelten für alle unsere, auch zukünftigen Lieferungen, Leistungen und Angebote ausschließlich die nachfolgenden Verkaufs- und Lieferungsbedingungen. Sie werden vom Käufer mit Auftragserteilung, spätestens aber mit Entgegennahme der ersten Lieferung oder Leistung, anerkannt und gelten in der jeweils gültigen Fassung für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. „Verbraucher” im Sinne dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ist eine natürliche Person, die bei Abschluss des Vertrages zu einem Zweck handelt, der nicht ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. „Unternehmer" sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, soweit diese in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln, auch wenn diese dem öffentlichrechtlichen Bereich zuzurechnen sind.

1.2 Etwaigen abweichenden Bedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen; diese gelten auch bei Durchführung des Auftrags nicht als angenommen. Andere Vereinbarungen, insbesondere Zusicherungen, Änderungen und Nebenabreden sind nur dann wirksam, wenn wir uns ausdrücklich damit einverstanden erklären.


2 Angebote und Bestellungen
2.1 Unsere Angebote sind, auch in Prospekten, Anzeigen und dergleichen, auch bezüglich der Preisangaben und Lieferfristen stets unverbindlich und freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers oder seiner Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache stellen gegenüber Unternehmern keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

2.2 Bestellungen erbitten wir schriftlich.

2.3 Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande; wird keine Auftragsbestätigung erteilt, so kommt der Vertrag in jedem Fall durch Lieferung mit dem Inhalt unserer Rechnung zustande.


3 Lieferung, Liefer- und Leistungsfristen
3.1 Der Käufer hat bestellte Ware mangels besonderer Vereinbarung spätestens binnen 3 Werktagen nach Bereitstellung zu übernehmen, sofern keine Versendung vereinbart ist. Bei vorrätiger Ware und Verkauf ab Lager des Verkäufers gilt die Bereitstellung am Tag der Bestellung als erfolgt. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr mit vertragsgemäßer Bereitstellung der Waren durch den Verkäufer an den Käufer über.

3.2 Der Versand erfolgt auf Kosten des Käufers per Frachtgut, Spedition, Post und dergleichen nach unserer Wahl ab unserem Geschäftssitz 85098 Großmehring oder ab Lager unserer Außenstellen. Wird uns eine bestimmte Versandart vorgegeben, werden dem Käufer die daraus resultierenden Kosten auch dann in Rechnung gestellt, wenn wir üblicherweise frei Empfangsstation liefern würden. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert wurde.

3.3 Ist eine Liefer- oder Leistungsfrist vereinbart, so beginnt sie mit dem Datum des Vertragsschlusses, jedoch nicht vor Eingang einer etwa vereinbarten Anzahlung des Käufers bei uns. Für die Einhaltung der Liefer- oder Leistungsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware. Die Einhaltung der Liefer- oder Leistungsfrist durch uns setzt in jedem Falle die Erfüllung der Vertragspflichten durch den Käufer voraus.

3.4 Treten auf unserer Seite oder bei unseren Vorlieferanten Hindernisse außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten auf, z.B. höhere Gewalt, hoheitliche Eingriffe, Aus- und/oder Einfuhrverbote, Arbeitskämpfe, Verzögerung oder Ausfall der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Materialien oder Teile, verlängert sich die Liefer- oder Leistungsfrist auch bei bereits bestehendem Liefer- oder Leistungsverzug angemessen. Wird die Lieferung oder Leistung aufgrund derartiger Ereignisse dauernd unmöglich, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Käufers sind in diesem Fall ausgeschlossen.

3.5 Überschreitungen von Lieferterminen oder Lieferfristen berechtigen den Käufer zum Rücktritt vom Vertrag, wenn er uns erfolglos eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat. Die Nachfristsetzung hat schriftlich zu erfolgen. Weitergehende Rechte und Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, es sei denn, die Überschreitung der Lieferfrist beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

3.6 Verzögert sich die Lieferung oder Leistung aus Gründen, die dem Käufer zuzurechnen sind, so treten Annahmeverzug und Übergang der Leistungsgefahr ein, soweit wir dem Käufer die Bereitstellung (vgl. Ziffer 3.1) mitgeteilt haben.

3.7 Bei Transportschäden sind offene Mängel sofort schriftlich und versteckte Mängel innerhalb von 7 Kalendertagen beim Überbringer zu melden. Die besonderen Mängelrügevorschriften des Warenüberbringers sind zu beachten. Die Meldung ist uns zusammen mit einem Schadensprotokoll unverzüglich zuzusenden. Desweiteren gelten die aktuell gültigen Bestimmungen von HGB und BGB.

3.8 Bei Spezialanfertigungen auf besondere Anweisungen des Käufers übernimmt dieser alle Folgen, die sich eventuell aus einer Verletzung vom Schutzrechten Dritter ergeben, insbesondere stellt er den Verkäufer unverzüglich von Ansprüchen Dritter frei.


4 Mängelrüge, Gewährleistung und Garantie
4.1 Sofern der Käufer Unternehmer ist, müssen offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach Lieferung oder Leistung schriftlich angezeigt werden, verdeckte Mängel sind ebenfalls unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach Bekanntwerden schriftlich anzuzeigen. Ist der Käufer kein Unternehmer, sind offensichtliche Mängel spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Lieferung oder Leistung schriftlich anzuzeigen.

4.2 Bei mangelhafter Lieferung oder Leistung werden wir die Lieferung oder Leistung nach unserer Wahl nachbessern oder fehlerhafte Teile oder Teilegruppen austauschen. Ist der Käufer Unternehmer, hat er zur Mängelbeseitigung die Lieferung auf seine Kosten und sein Risiko an uns zurückzugeben. In keinem Fall haften wir für die Kosten, die dadurch entstehen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde. Nach unserer Wahl können wir die Mängelbeseitigung auch beim Käufer ausführen.

4.3 Ist der Käufer Unternehmer, beschränkt sich unsere Haftung für Fremderzeugnisse auf die Abtretung der Ansprüche, die uns gegen den Lieferanten der Fremderzeugnisse zustehen, vorausgesetzt, wir machen dem Käufer bei Abtretung alle uns bekannten Angaben über den Lieferanten zugänglich, die dem Käufer die Geltendmachung des Anspruches ermöglichen.

4.4 Bei endgültigem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung oder Ersatzleistung kann der Käufer zwischen Herabsetzen der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages wählen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer kein Rücktrittsrecht zu.

4.5 Garantien werden nur im Rahmen der Bestimmungen in der jeweils zum Produkt gehörigen Gebrauchsanleitung in seiner bei Abschluss des Kaufvertrages geltenden Fassung gewährt. Für vom Verkäufer durchgeführte Reparaturen beträgt die Garantiefrist 2 Jahre; die Garantie bezieht sich auf die im Rahmen der Reparatur ausgetauschten Teile sowie den mit einer weiteren Reparatur solcher Teile verbundenen Zeitaufwand des Verkäufers oder von ihm mit der Reparatur beauftragten Dritten. Weitergehende Garantien werden dem Käufer nicht eingeräumt. Während des Garantiezeitraums werden wir nach unserer Wahl das gelieferte Produkt instandsetzen. Hinzu können wir nach eigenem Ermessen fehlerhafte Teile durch neue Teile oder durch gebrauchte Teile, die neuen Teilen in der Funktion und Leistung gleichstehen, ersetzen. Sind wir auch nach wiederholten Bemühungen nicht im Stande ein Produkt in einen gebrauchsfähigen Zustand zu versetzten, können wir nach eigenem Ermessen den Kaufpreis zurückerstatten oder das Produkt durch ein in der Funktion gleichwertiges Produkt ersetzen. Die durch die Instandsetzung und/oder Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten werden von uns getragen. Alle Austauschteile, die im Rahmen von Garantieleistungen nach den vorstehenden Regelungen ersetzt werden, gehen in unser Eigentum über. Die Gewährleistungsrechte des Käufers bleiben durch die Bestimmungen über die Garantie unberührt.

4.6 Ist der Käufer Unternehmer, sind wir im Falle einer mangelhaften Montageanleitung lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn die Sache nicht fehlerfrei montiert wurde.


5 Preise und Zahlungen
5.1 Es gelten die Preise unserer jeweils gültigen Preislisten zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Handelt es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer, sind wir berechtigt, nach Vertragsschluss eintretende Mehrbelastungen (z.B. neue oder erhöhte Zölle, Steuern, sonstigen Abgaben, Frachterhöhungen, etc.) an den Käufer weiterzuberechnen.

5.2 Die Zahlung hat unverzüglich nach Empfang der Rechnung ohne jeden Abzug in bar zu erfolgen, es sei denn, es wird dem Käufer ausdrücklich nachgelassen, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto Kasse zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Käufer in Zahlungsverzug. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Leistung ist der Zahlungseingang beim Verkäufer. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen. Erfolgt die Zahlung nicht in bar, so hat die Zahlung per Banküberweisung unter Nennung der Kunden- und Rechnungsnummer auf das in der Rechnung angegebene Konto zu erfolgen. Überweisungsspesen, Wechselsteuern und Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers.

5.3 Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ist der Käufer Unternehmer, ist die Geltendmachung von Zurückbehaltungs- und/oder sonstigen Leistungsverweigerungsrechten nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig und nur, wenn diese in dem abgeschlossenen Kaufvertrag begründet sind.

5.4 Transport- und Verkaufsverpackungen werden nicht berechnet und im Rahmen der Verpackungsverordnung zurückgenommen. Die Kosten des Rücktransports der Verpackungen gehen zu Lasten des Käufers. Im übrigen wird auf die Entsorgungsmöglichkeiten durch die Systeme „Resy“ und „Der Grüne Punkt“ verwiesen. Besondere Bestimmungen gelten für Spezialverpackungen, die gemäß Gebrauchsanweisung für etwaige Rücktransporte der Geräte aufzubewahren sind.

5.5 Handelt es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer, sind wir bei Zahlungsverzug sowie bei begründeter Besorgnis wesentlicher Vermögensverschlechterung oder Zahlungsunfähigkeit des Käufers berechtigt, die Lieferung auszusetzen oder nach unserer Wahl die sofortige Vorauszahlung aller, auch nicht fälliger, Forderungen einschließlich gestundeter und solcher aus Wechseln oder entsprechende Sicherheiten zu beanspruchen. Kommt der Käufer dem Verlangen nach Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht innerhalb einer angemessenen, von uns zu setzenden Frist nach, sind wir berechtigt, von allen Verträgen zurückzutreten und dem Käufer uns entstandene und noch entstehende Kosten sowie entgangenen Gewinn zu berechnen.

5.6 Für alle Retouren, sei es zum Umtausch oder zur Gutschrift, die auf eine fehlerhafte Bestellung oder auf Gründe zurückzuführen sind, die wir nicht zu vertreten haben, kann der Käufer mit einer Bearbeitungsgebühr belastet werden, und zwar 3 % vom Netto-Warenwert, mindestens jedoch mit 50,00 EUR.

5.7 Verbrauchsmaterial ist vom Umtausch ausgeschlossen.


6 Haftung
6.1 Für Schäden des Käufers haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ist der Käufer Unternehmer, beschränken sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Verschulden unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

6.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche aus Produkthaftung. Sie gelten nicht bei uns zurechenbaren Körper und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Käufers.

6.3 Schadenersatzansprüche wegen eines Mangels verjähren ab einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, sofern uns Arglist vorwerfbar ist.

6.4 Wählt der Käufer wegen eines Rechts oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt er nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware bei ihm, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatzanspruch beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.


7 Eigentumsvorbehalt und Sicherungsrechte
7.1 Die Lieferungen bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Handelt es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer, bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum bis zur Erfüllung aller, auch der künftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer, einschließlich des Erlöschens aller Verbindlichkeiten aus Schecks und Wechseln, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung begründet worden sind. Die Einstellung einzelner Ansprüche in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf. In diesem Fall gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung.

7.2 Verpfändungen und Sicherungsübereignungen der Vorbehaltslieferungen sind unzulässig. Der Käufer darf diese nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang unter Weitergabe des Eigentumsvorbehalts veräußern. Dieses Recht endet ohne weiteres, wenn über das Vermögen des Käufers Konkursantrag gestellt oder Sequestration angeordnet wird. Der Käufer tritt hiermit im Voraus bis zur vollständigen Tilgung aller unserer Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die ihm aus der Veräußerung zustehenden Forderungen in voller Höhe mit allen Nebenrechten zur Sicherheit an uns ab. Nimmt der Käufer die Forderung in ein mit seinen Kunden bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so ist die Kontokorrentforderung in voller Höhe abgetreten. Nach erfolgter Saldierung tritt an ihre Stelle der anerkannte Saldo, der bis zur Höhe des Betrages als abgetreten gilt, den die ursprüngliche Kontokorrentforderung ausmachte.

7.3 Der Käufer bleibt zum Einzug dieser Forderungen berechtigt, solange er seine Verpflichtungen uns gegenüber erfüllt und wir dem Einzug durch den Käufer nicht widersprochen haben. Eingezogene Beträge sind an uns abzuführen, soweit Forderungen aus der Geschäftsverbindung des Käufers mit uns fällig sind.

7.4 Bei drohender Zahlungseinstellung, Zahlungsunfähigkeit oder negativer Auskunft, die auf eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers hindeuten, sind wir berechtigt, die Vorbehaltslieferung an uns zu nehmen; der Käufer erteilt hiermit unwiderruflich und unbedingt seine Zustimmung zur Herausgabe. Das gleiche gilt, wenn Zwangsvollstreckung, Wechsel oder Scheckproteste gegen den Käufer vorkommen.

7.5 Der Käufer hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und instandzuhalten. Bei Beeinträchtigung der Sicherungsrechte des Verkäufers durch Dritte, insbesondere bei Beschlagnahmung oder Pfändung von Lieferung und/oder Forderungen, wird uns der Käufer sofort unter Übersendung der ihm verfügbaren Unterlagen (wie z.B. Pfändungsprotokolle und dergleichen) benachrichtigen und den Dritten auf unsere Sicherungsrechte hinweisen. Der Käufer ist verpflichtet, die uns durch Beeinträchtigung unserer Sicherungsrechte erforderlichen Abwehrmaßnahmen entstehenden Kosten zu tragen.

7.6 Der Käufer ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Fall einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzerwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Käufer unverzüglich anzuzeigen. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Verkäufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, aber auch bei drohender Zahlungseinstellung, Zahlungsunfähigkeit oder negativer Auskunft, die auf eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers hindeuten, vom Vertrag zurückzutreten und die gelieferte Ware herauszuverlangen; der Käufer erteilt hiermit unwiderruflich und unbedingt seine Zustimmung zur Herausgabe. Das gleiche gilt, wenn Zwangsvollstreckung, Wechsel oder Scheckproteste gegen den Käufer vorkommen.

7.7 Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Käufer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Das selbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.

8 Zahlung per Rechnung und Finanzierung
In Zusammenarbeit mit Klarna bieten wir Ihnen den Rechnungskauf und den Ratenkauf als Zahlungsoption an. Bitte beachten Sie, dass Klarna Rechnung und Klarna Ratenkauf nur für Verbraucher verfügbar sind und dass die Zahlung jeweils an Klarna zu erfolgen hat.

8.1 Klarna Rechnung
Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum. Die Rechnung wird bei Versand der Ware ausgestellt und entweder per E-mail oder gemeinsam mit der Ware versandt. Die vollständigen AGB zum Rechnungskauf finden Sie hier.

8.2 Klarna Ratenkauf
Mit dem Finanzierungsservice von Klarna können Sie Ihren Einkauf flexibel in monatlichen Raten von mindestens 1/24 des Gesamtbetrages (mindestens jedoch 6,95 €) bezahlen. Weitere Informationen zum Klarna Ratenkauf einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der europäischen Standardinformationen für Verbraucherkredite finden Sie hier.

8.3 Datenschutzhinweis
Klarna prüft und bewertet Ihre Datenangaben und pflegt bei berechtigtem Interesse und Anlass einen Datenaustausch mit anderen Unternehmen und Wirtschaftsauskunfteien. Ihre Personenangaben werden in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen und entsprechend den Angaben in Klarnas Datenschutzbestimmungen behandelt.

9 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist 85051 Ingolstadt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Kollisionsrechts. Die Anwendung des UN Kaufrechts ist ausgeschlossen. Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten ist 85051 Ingolstadt. Wir sind jedoch auch berechtigt, an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand Klage zu erheben.


10 Gesetzliche Vorschriften
Die Vertragspartner verpflichten sich grundsätzlich alle aus dem Geschäftsvorfall gültigen gesetzlichen Bestimmungen ausnahmslos einzuhalten.


11 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen insgesamt oder teilweise nichtig, unwirksam und/oder undurchführbar sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Nichtige, unwirksame und/oder undurchführbare Bestimmungen sind durch solche wirksamen und durchführbaren Regelungen zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen. Gleiches gilt, wenn diese Bedingungen eine Lücke enthalten sollten.
Oxigeno – HealthCare GmbH
Unterlettenweg 1
85051 Ingolstadt
Stand: 01/2017
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